„Man kann die Betroffenen doch nicht im Stich lassen!“
Frank Schönmetzler vom BRK Oberallgäu über die menschliche und rechtliche Verpflichtung, Erste Hilfe zu leisten
Am 12. September ist der internationale Tag der Ersten Hilfe. Nachdem seit März 2020 Corona-bedingt über viele Monate keine Kurse stattfinden konnten, möchte das BRK Oberallgäu anlässlich des Aktionstages in diesem Jahr besonders auf die Wichtigkeit schnell abrufbarer Erste Hilfe-Kenntnisse hinweisen. Gerade bei schweren Herz-Kreislauf-Problemen können die ersten 5 Minuten über Leben und Tod entscheiden.
Wichtig zu wissen: Um im Notfall zu helfen, muss man kein ausgebildeter Sanitäter sein. „Die meisten Menschen sind sehr unsicher, wenn sie zu einem medizinischen Notfall hinzukommen. Die Hemmungen, Erste Hilfe zu leisten und die Befürchtung, dabei etwas falsch zu machen, sind leider groß“, weiß Frank Schönmetzler, Ausbildungsleiter beim BRK Oberallgäu, aus seiner langjährigen beruflichen Erfahrung. „Nicht selten gibt es zwar zahlreiche Schaulustige, aber trotzdem niemanden, der hilft. Da verlässt sich wohl jeder darauf, dass ein anderer aktiv wird.“
Er betont: „Selbst wenn man nicht mehr das gesamte Wissen aus dem vielleicht lang zurückliegenden Erste-Hilfe-Kurs parat hat, ist es in aller Regel tausendmal besser, zu helfen so gut man eben kann, anstatt den Betroffenen in dieser Notsituation sich selbst zu überlassen. Man muss sich nur mal in die Lage des Verunglückten versetzen, dem einfach niemand helfen will – ein Albtraum! Ganz davon abgesehen ist unterlassene Hilfeleistung laut Gesetz strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.“
Die folgenden zentralen Maßnahmen kann so gut wie jeder durchführen:
1. Unfallstelle absichern
2. Notruf 112 wählen
3. Blutungen stillen
4. mit der betroffenen Person sprechen, beruhigen, bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes dableiben
5. bei Bewusstlosigkeit
- stabile Seitenlage
- eventuelle Fremdkörper aus dem Mund entfernen
- ständig Atmung und Herzschlag kontrollieren (während Corona gilt: Atmung am besten mit Abstand, anhand des Heben und Senkens des Brustkorbs prüfen)
6. bei fehlender Atmung und Herzschlag: Herzdruckmassage durchführen bis Rettungsdienst eintrifft. 30 x schnelle Herzdruckmassage, 2 x Atemspende im Wechsel (während Corona gilt: bei haushaltsfremden Personen derzeit auf Mund-zu-Mund-Beatmung verzichten. Ausnahme: Familienmitglieder und Kleinkinder)
„Allein schon zu merken, dass jemand da ist, sich kümmert, hilft und beruhigt, ist für die oder den Betroffenen eine große Hilfe.“ Bei alledem sei es wichtig zu beachten, dass die eigene Sicherheit nicht gefährdet wird, zum Beispiel beim Absichern einer Unfallstelle sowie durch Mundschutz und Handschuhe.
Das eigene Erste-Hilfe-Wissen aufzufrischen bedeute wenig Aufwand, betont der Fachmann. „Die Kurse finden in aller Regel im Lauf von nur einem Tag statt, häufig samstags von 8.30 Uhr bis 17 Uhr.
Eine aktuelle Übersicht über alle Erste-Hilfe-Kurse des BRK Oberallgäu gibt es unter www.kvoberallgaeu.brk.de
Fotos: Jörg F. Müller, DRK