Brandverletzungen im Advent
BRK Oberallgäu nennt Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verbrennungen
In der Adventszeit sorgen Kerzen für eine heimelige Atmosphäre. Für einen ungetrübten Genuss sollte man allerdings einige Dinge beachten. „Lassen Sie Echtkerzen bitte niemals unbeaufsichtigt! Besonders bei Kindern und Haustieren sollte man sehr wachsam sein“, rät Frank Schönmetzler, Leiter der Breitenausbildung beim BRK Oberallgäu. „Achten Sie darauf, dass die Flamme nicht in die Nähe von brennbarem Material gelangt, wie etwa einem Vorhang, Servietten oder ausgetrockneten Zweigen eines Adventskranzes, sonst kann es schnell zu einem Zimmer- und Wohnungsbrand kommen. Schwere Verbrennungen und Rauchgasvergiftungen können die Folge sein. Der Fachmann erklärt, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen in so einem Fall angewendet werden sollten.
„Versuchen Sie keinesfalls, brennende Personen mit einer Decke mit Synthetikanteil, also beispielsweise aus Microfaser zu löschen!“, betont Frank Schönmetzler. „Der Stoff verschmilzt mit der Haut!“ Eingebrannte Stoffe oder Kleidungsstücke dürften nicht vom Laien entfernt werden, da dabei Haut und Gewebe mitgerissen werden könnten, mahnt er und erklärt weiter: „Verbrennungen sind extrem schmerzhaft. Früher empfahl man, die betroffene Stelle zur Linderung der Schmerzen mit fließendem lauwarmem Wasser zu kühlen. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen aber, dass das lediglich einen sehr kurzfristigen schmerzlindernden Effekt bringt. Das Verfahren sollte zudem nur bei kleinflächigen Verbrennungen, bis zur Größe einer Handfläche, angewendet werden. Bei großflächigen Verbrennungen und solchen am Rumpf darf hingegen nicht gekühlt werden! Denn durch den Verlust der Haut ist bei Verbrennungsopfern die Wärmeregulation des Körpers gestört. Eine weitere Auskühlung muss unbedingt vermieden werden, sonst droht schnell eine Unterkühlung. Diese wiederum führt zu einer Kreislaufbelastung, die im weiteren Verlauf sehr viel problematischer sein kann als die durch die Verbrennung entstandenen Haut- und Gewebeschäden.“ Unterkühlungen vermeide man am besten, indem man die Wunde zunächst sehr vorsichtig mit speziellem Verbandmaterial für Verbrennungen abdecke, das es beispielsweise im Verbandskasten gibt. „Bitte keine anderen Materialien verwenden, denn diese können mit der Wunde verkleben! Darüber kann man dann ebenso vorsichtig die Rettungsdecke ausbreiten.“
Der Experte weist auf weitere, vielfach unterschätzte Probleme hin: „Bei Bränden kommt es nicht nur zu Verletzungen im Gesicht - diese dürfen mit feuchten Tüchern gekühlt werden; dabei die Atemwege unbedingt freihalten -, sondern durch das Einatmen der heißen Luft auch zu Verbrennungen der Schleimhäute in Nase, Mund und Rachen. Sie können zu Schwellungen, Husten und Atemnot führen. Oftmals entstehen auch giftige Dämpfe. Atmet man diese ein, können lebensbedrohliche Atembeschwerden die Folge sein. In solchen Fällen muss auf jeden Fall sofort der Rettungsdient unter 112 alarmiert werden!“
Neben alldem greifen die Grundlagen der Ersten Hilfe:
- Rettungsdienst unter 112 alarmieren
- bis zu dessen Eintreffen die betroffene Person beruhigen, betreuen, trösten und beobachten, immer wieder Bewusstsein und Atmung prüfen
- bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung => stabile Seitenlage
- bei Bewusstlosigkeit und fehlender normaler Atmung: Herz-Lungen-Wiederbelebung (im Wechsel 30 x 2)
- keine Hausmittel wie Mehl o.Ä. verwenden
- Brandblasen nicht öffnen – Infektionsgefahr!
Alle wichtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen kann man in nur einem Tag in einem der vielen Erste-Hilfe-Kurse erlernen oder auffrischen. Das BRK Oberallgäu bietet diese regelmäßig in Kempten und dem Oberallgäu an. Nähere Infos sowie aktuelle Termine gibt es unter https://www.kvoberallgaeu.brk.de/.
Die Versorgung von Brandverletzungen sollte man Fachkräften überlassen