Bewusstlosigkeit erkennen, Leben retten
So reagieren Sie im Fall der Fälle richtig
Eine lebensbedrohliche Situation kann jeden von uns jederzeit treffen - sei es ein Unfall, eine Krankheit oder ein plötzlicher Zusammenbruch. Aber was tun, wenn jemand bewusstlos vor uns liegt? Die Antwort: Sofort handeln und richtig reagieren! Denn in diesem Moment zählt jede Sekunde. Das weiß auch Frank Schönmetzler, Leiter der Breitenausbildung beim BRK Kreisverband Oberallgäu.
Eine Person gilt als bewusstlos, wenn sie sich nicht mehr auf Ansprache und auf Reize reagieren kann. In einer solchen Situation besteht akute Lebensgefahr, da natürliche Schutzreflexe ausgeschaltet sind. Daher ist es wichtig, so schnell wie möglich zu handeln.
Frank Schönmetzler warnt: "Es ist von größter Wichtigkeit, im Falle einer Bewusstlosigkeit schnell zu handeln. Durch gezieltes Befragen kann man wertvolle Informationen sammeln und es kann durch eine stabile Seitenlage verhindert werden, dass Flüssigkeiten in die Atemwege gelangen." Er erklärt auch, wie man eine bewusstlose Person erkennt und was zu tun ist, wenn man eine solche Person findet: "Keine Reaktion auf deutliche Ansprache und vorsichtiges Rütteln an den Schultern sowie erschlaffte Muskulatur sind Indizien für Bewusstlosigkeit. Bei Bewusstlosigkeit sollte man sofort laut „Hilfe“ rufen, die Atmung prüfen und im Notfall den Notruf 112 wählen."
Wenn keine normale Atmung festgestellt werden kann, ist umgehend mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung zu beginnen."
Bei Auffinden einer bewusstlosen Person sollte zunächst ihr Bewusstsein überprüft werden. Sollte keine normale Atmung feststellbar sein, muss umgehend mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen werden. Wichtig ist auch, die Atemwege freizumachen und die betroffene Person in eine stabile Seitenlage zu bringen.
- Betroffene Person ansprechen und anfassen, um Bewusstsein zu überprüfen.
- Bei Bewusstlosigkeit laut „Hilfe“ rufen, um Umstehende auf die Not-fallsituation aufmerksam zu machen.
- Atmung prüfen!
- Falls normale Atmung vorhanden: stabile Seitenlage, dann Notruf 112.
- Betroffene Person zudecken
- Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreuen und beobachten, wiederholt Bewusstsein und Atmung prüfen!
- Atemwege freimachen durch Neigen des Kopfes nach hinten bei gleichzeitigem Anheben des Kinns.
- In dieser Position wird die Atemkontrolle durch Sehen, Hören und Fühlen durchgeführt:
- Sehen, ob der Brustkorb sich hebt und senkt.
- Ohr über Mund und Nase des Betroffenen legen und hören, ob Atemgeräusche vorhanden sind.
- Dabei mit der Wange prüfen, ob Luftstrom des Betroffenen fühlbar ist.
- Die Atmung wird längstens zehn Sekunden kontrolliert.
Der BRK Kreisverband Oberallgäu bietet regelmäßig Erste-Hilfe-Ausbildungen an, in denen genau diese lebensrettenden Maßnahmen vermittelt werden. Die Teilnehmer lernen, wie sie im Notfall richtig reagieren und somit Leben retten können.
"Jeder von uns kann plötzlich in eine Situation kommen, in der er einer bewusstlosen Person helfen muss. Es ist daher wichtig, dass möglichst viele Menschen die notwendigen Fähigkeiten dafür erlernen. Durch unsere Erste-Hilfe-Ausbildungen möchten wir einen Beitrag zur Verbesserung der Hilfsbereitschaft und der Sicherheit im Allgäu leisten“.